Bezirksschiedsrichterausschuss Schwarzwald
DruckversionPDF-VersionDer geschäftsführende Bezirksschiedsrichterausschuss (BSA) besteht aus dem Bezirksschiedsrichterobmann als Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Bezirkslehrwart, dem(n) Spieleinteiler(n), sowie höchstens zwei Beisitzern. Dieser wählt aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Des Weiteren gehören die Gruppenobleuten und die Ehrenvorsitzenden dem BSA an.
Die Aufgaben des BSA sind in der Schiedsrichterordnung geregelt, ihm obliegt:
- die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter,
- die Prüfung und Anerkennung der Schiedsrichter,
- die Einteilung der Schiedsrichter in Leistungsklassen,
- die Einteilung der Schiedsrichter zu Spielleitungen im Einvernehmen mit dem Spielausschuss,
- die Beobachtung der Schiedsrichter bei ihrer Tätigkeit,
- die Ahndungsbefugnisse gegen Schiedsrichter, soweit nicht Rechtsorgane des Verbandes zuständig sind.